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Umweltberatung und Umweltaudits

Umfassende Beratung im Umweltschutz für Industrieunternehmen

Umweltberatung für Industrieunternehmen heißt umfassende Unterstützung für Ihr Unternehmen, um Ihre nachhaltige Unternehmenspolitik auf dem Gebiet Umweltschutz umzusetzen. Ich biete Beratung in allen 3 Themenbereichen Wasserrecht, Abfallrecht und Immissionsschutzrecht. Durch diese Beratung erhalten Sie Rechtssicherheit und eine positive Außendarstellung Ihres Unternehmens. 

Umweltrecht und Compliance

Beratungsdienste zur Identifizierung Ihrer gesetzlichen Pflichten aus dem Umweltrecht und zur Ausarbeitung eines Umweltrechtsverzeichnisses. Das Umweltrechtsverzeichnis kann auf Ihren Wunsch jährlich aktualisiert werden.

Das wichtigste Organisationsinstrument für den betrieblichen Umweltschutz ist ein Umweltrechtsverzeichnis. Die Qualität dieses Umweltrechtsverzeichnisses ist deshalb entscheidend!

Zur Erstellung eines Umweltrechtsverzeichnis führe ich in Ihrem Betrieb eine Betriebsbegehung durch, wobei alle technischen Einrichtungen aufgenommen werden, die eine Anforderung aus dem Umweltrecht nach sich zieht.

Damit das Umweltrechtsverzeichnis für Ihr Unternehmen vollständig und trotzdem praxisgerecht ist:

  • muss es alle Gesetze und Verordnungen aufführen, die auf Ihr Unternehmen zutreffend sind,
  • darf es keine Gesetze und Verordnungen aufführen, die für Ihr Unternehmen irrelevant sind,
  • müssen alle Anforderungen aus o.g. Gesetzen und Verordnungen knapp aber vollständig formuliert werden, wie sie sich aufgrund Ihrer betrieblichen Gegebenheiten ableiten,
  • müssen die Personen, die für die Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Anforderungen verantwortlich sind, genannt werden und schließlich
  • muss das Organisationsinstrument genannt werden, was die Anforderung regelt (z.B. eine Checkliste, eine Tabelle, eine Verfahrensanweisung, eine Datenbank etc.)

Ein praktisches Beispiel:

Umweltrechtsverzeichnis
Rechtsvorschrift Anforderung Zuständig Organisationsinstrument
Altölverordnung vom 05.10.2020 § 5 Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung von Proben
Bei der Abholung von Altöl muss eine Rückstellprobe genommen werden
Frau Mustermann Verfahrensanweisung Entsorgung

Da viele Industriebetriebe bereits ein Managementsystem nach ISO 9001 eingerichtet haben und die Kapitel/Strukturen dieser ISO-Normen gleich sind, ist eine Erweiterung um den Umweltpart bei vielen Kapiteln schnell gemacht. Kapitel wie „Anwendungsbereich“, „Kontext der Organisation“ und „Politik“ sind bereits vorhanden.

Zur Erweiterung Ihres Managementsystems gemäß ISO 14001 müssen im Wesentlichen folgende Kapitel erarbeitet werden:

  • Umweltaspekte; entsprechende Planung von Maßnahmen; Kap. 6.1
  • Umweltziele; entsprechende Planung von Maßnahmen; Kap. 6.2
  • Kommunikation; Berichtspflichten zu gesetzlichen Anforderungen; Kap. 7.4 und 7.5
  • Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr bezüglich der Umweltaspekte; Kap. 8.2
  • Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung bezüglich Umweltaspekte; Kap. 9.1

Eine Vorbereitung auf Energieaudits gemäß ISO 50001, das darauf abzielt, den Energieverbrauch systematisch zu senken, und eine Vorbereitung auf Compliance-Audits, z.B. bei einem Due Diligence-Verfahren, ist ebenfalls möglich.

Der Begriff "Due Diligence" bezieht sich auf eine sorgfältige Prüfung oder Untersuchung, die durchgeführt wird, zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, bei Fusionen und Übernahmen, bei Investitionen oder bei der Vergabe von Krediten. Ein Teil dieses Verfahrens ist das Compliance-Audit bezüglich der gesetzlichen Anforderungen aus dem Umweltrecht und der Anforderungen aus Genehmigungen.

Umweltmanagement und Zertifizierung

Unterstützung bei der Implementierung von Umweltmanagementsystemen gemäß ISO 14001 in Ihrem Betrieb sowie bei der Vorbereitung auf wiederkehrende Umweltaudits

Umweltdokumentation / Berichtspflichten

Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten und Berichten, die von etlichen Gesetzen und Verordnungen im Umweltrecht verlangt werden.

Dokumentations- und Berichtspflichten kennen deutsche Industriebetriebe schon seit vielen Jahren, z.B. gemäß VerpackG im Abfallrecht.

Im Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz; WHG) gibt es z.B. die Anlagendokumentation nach AwSV (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

Im Immissionsschutzrecht gibt es z.B. die Verordnung EU 2024/573 zum Umgang mit Kältemitteln (fluorierte Treibhausgase).

Diese Dokumentationen / Berichte können erarbeitet und so eingerichtet werden, dass eine jährliche Fortschreibung mit möglichst geringem Aufwand möglich ist.

Kontaktieren Sie mich – Ihre Umwelt ist mein Anliegen