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Beratung Abfallrecht (Beispiel)

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist ein Gesetz, das Anforderungen an Unternehmen stellt, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen. Zu den wichtigsten Anforderungen des VerpackG gehören:

  1. Registrierungspflicht: Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich bei LUCID, der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren lassen.
  2. Lizenzierungspflicht: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen lizenziert sind. Das bedeutet, dass sie sich am Rücknahmesystem beteiligen oder eine Befreiung von der Systembeteiligung beantragen müssen.
  3. Mengenmeldungen: Unternehmen müssen jährlich Mengenmeldungen ans Rücknahmesystem über die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen abgeben.
  4. Rücknahmepflicht: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden. Dies kann durch die Beteiligung am Rücknahmesystem oder durch den Aufbau eines eigenen Rücknahmesystems erfolgen.
  5. Datenmeldungspflicht: Unternehmen müssen bestimmte Daten über ihre Verpackungen an die ZSVR melden, um die Transparenz und Kontrolle über das Verpackungsaufkommen sicherzustellen.